Gerade in der aktuellen Diskussion um CO-2-Minderung und den an Gebäudehüllen entstehenden Wärme-oder Kältebrücken gewinnt sauberes Arbeiten immer mehr Bedeutung. Nicht nur an Gewerkeecken sondern auch am Mauerwerk. Wie seht Ihr die Fugen auf dem nachfolgenden Foto?

Und jetzt kommt die Fortsetzung zum Foto per Text: Das ausführende Unternehmen hat diese Fugen von außen und innen mit Mörtel „abgedichtet“. Der Bauleiter ist Angestellter eines Bauträgers, dieser wird ausschließlich kaufmännisch geführt. Das Objekt wird in Miteigentums- und Sondereigentumsrechten veräußert. Das Foto zur „Mangelbeseitigung“ folgt.
Ihr seht hier einen Mangel der auf einen Ausführungsfehler zurückzuführen ist. Dafür haftet der ausführende Unternehmer. Sollte der für die Objektüberwachung Verantwortliche den Bauherren nicht darauf hinweisen und zur Mängelrüge anhalten, sondern mit der Ausführung weiter fortfahren z.B. Wärmedämmung / Putz auftragen lassen, haftet auch er neben dem Bauunternehmer als Gesamtschuldner wegen mangelhafter Überwachung. Allerdings hat er dann, wie @bausachverständiger zutreffend anmerkt, einen Ausgleichsanspruch gegenüber dem Bauunternehmen. Aber Vorsicht: Sollte der Bauunternehmer hier „Schwarzarbeit“ geleistet haben kann u.U. auch der Ausgleichsanspruch des Objektüberwachers pfutsch sein! Mehr dazu könnt ihr in den Beiträgen lesen.
Das würde mich interessieren. Ich würde schätzen, der Bauleiter und die Baufirma haften gesamtschuldnerisch. Der Bauleiter darf die Schadenssumme von Bauunternehmer (Regress) zurückverlangen.