Das beliebte RTL-2 Sendeformat "Zuhause im Glück" zeichnete sich dadurch aus, dass desolate Häuser auf Kosten einer Fernseh-Produktionsfirma umfassend renoviert und instandgesetzt wurden, die Eigentümer sich im Gegenzug dazu verpflichtet hatten, während der Dreharbeiten mit der Kamera begleitet zu werden, pünktlich am Drehort zu sein und sich den Anweisungen des Produzenten zu unterwerfen. Den Eigentümern verblieb nach Abschluß einer Sendung der wirtschaftliche Vorteil eines renovierten Hauses.
In einem Fall hat das für den Eigentümer zuständige Finanzamt nun entschieden, dass der Vorteil der Hausrenovierung einkommenssteuerpflichtig wäre, da in der Gegenleistung des Eigentümers - der Mitwirkung bei den Dreharbeiten - ein erwerbswirtschaftliches Verhalten i.S.d. § 2 EStG zu sehen sei. Der nach Abschluss der Renovierungsarbeiten geschaffene Zustand des Hauses sei daher unter den Begriff der "sonstigen Einkünfte" i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG zu fassen.
Laut Presse trifft den Eigentümer nun eine Steuerlast von rund 43.000 €. Das Format soll daraufhin abgesetzt worden sein.
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