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AutorenbildRA Jörg Bach

Was macht eigentlich ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht?

In den letzten Jahren findet eine gesteigerte Spezialisierung in einzelnen Rechtsgebieten statt. Dies macht auch Sinn, da die Materie in den einzelnen Rechtsgebieten stets komplexer und schwieriger wird und es mittlerweile auch bei den Gerichten schon Spezialzuständigkeiten einzelner Richter oder Spruchkammern gibt. Im Endeffekt profitiert hiervon auch der Rechtssuchende, da es durch die Spezialisierung möglich ist, die Streitigkeiten auf das Entscheidungserhebliche zu reduzieren.


Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung im Bau- und Architektenrecht wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Im Bau- und Architektenrecht müssen 120 Stunden theoretische Ausbildung absolviert werden, wobei dann bei Abschluss des theoretischen Lehrgangs 3 Klausuren a 5 Stunden erfolgreich absolviert werden müssen. Zudem muss man 3 Jahre als Anwalt zugelassen sein und in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung mindestens 80 Fälle im Bau- und Architektenrecht bearbeitet haben, hiervon mindestens 40 gerichtliche Fälle.


In der Praxis sieht meineTätigkeit so aus, dass ich Mandate in den in den Bereichen Baurecht, Architektenrecht, Bauträgerrecht, Immobilienrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht bearbeite. Dies zeichnet sich zum einen dadurch aus, dass ich Bauverträge oder auch Architektenverträge gestalte, um potentiellen Problemen vorzubeugen, oder bereits abgeschlossene Verträge inhaltlich prüfe, um die rechtlichen Möglichkeiten im Streitfalle herauszuarbeiten. Dabei geht es häufig um Streitigkeiten, die die Durchsetzung oder Abwehr von Vergütungsansprüchen, insbesondere bei Nachträgen wegen geänderter Bauausführung oder Anordnung einer neuen Leistung, beinhalten. Auch geht es um die Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen bei Werkmängeln.


Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht liegt dabei in der Begleitung von Bauträgern. Da ich zudem Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bin, ist es mir möglich, Bauträger „über die gesamte Strecke“ juristisch zu unterstützen, beginnend mit der Projektierung von Grundstücken, deren Erwerb (Gestaltung oder Prüfung des notariellen Vertrages), die Planung (Gestaltung oder Prüfung des Architektenvertrages), deren Bebauung (Gestaltung oder Prüfung der Bauverträge bzw. Subunternehmerverträge), die Aufteilung in Wohnungseigentum (Gestaltung oder Prüfung der Teilungserklärung) bis hin zu deren Veräußerung oder Vermietung (Gestaltung oder Prüfung der Mietverträge).


Gelegentlich werde ich auch von einzelnen Eigentümern oder ganzen Wohnungseigentümergemeinschaften damit beauftragt, Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln am Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum durchzusetzen. In dieser Konstellation bedarf es besonderer Fachkenntnisse, da erkannt werden muss, wem nun welche Rechte zustehen, dem einzelnen Eigentümer oder der Gemeinschaft. Unter gewissen Voraussetzungen können auch die Rechte des einzelnen Eigentümers auf die Gemeinschaft übertragen und damit „aus einer Hand“ geltend gemacht werden.


In allen diesen Themenbereichen kann ein Fachanwalt mögliche Probleme erkennen und diesen durch rechtzeitige vertragliche Regelungen vorbeugen. Liegen bereits Verträge vor, so kann Ihnen ein Fachanwalt genau darstellen, welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen zustehen, wodurch sich gegebenenfalls kosten- und zeitintensive Auseinandersetzungen und Gerichtsprozesse vermeiden lassen.

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