Häufig ist es der Fall, dass manche Nachunternehmer/Handwerker an fremden Gewerken, einen Eingriff sich erlaubt.
Beispielsweise der Rohbauer an Gerüstbauteilen zwecks notwendiger Arbeiten Änderungen vornimmt ( natürlich nicht abgestimmt!). Gerüstfüße hochgeschraubt, das Gerüst steht nicht mehr wie vorher etc. pp.
Wie geht Ihr damit um? Wer muss hierfür “gerade stehen“?
Wie klärt Ihr die Angelgeheit organisatorisch und kostentechnisch?
Auch wenn es hier rechtlich eventuell offensichtlich ist, wie ist dennoch die Rechtsgrundlage?
Gruß
Ich lege es dann sehr Charmant als einen Eingriff in das Eigentum Dritter aus und bitte um unverzügliches wiederherstellen des Urzustandes. Weiße allerdings bereits dabei schon deutlich drauf hin, dass falls der Urzustand nicht wieder hergestellt wird die Nachbesserung bzw. Neubau zu seinen Kosten geht mit allen daraus resultierenden Nebenkosten. Funktioniert zu 90% 😁 VG