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Forumbeiträge

Kadir
15. Feb. 2022
In Offene Diskussionsrunde
Häufig ist es der Fall, dass manche Nachunternehmer/Handwerker an fremden Gewerken, einen Eingriff sich erlaubt. Beispielsweise der Rohbauer an Gerüstbauteilen zwecks notwendiger Arbeiten Änderungen vornimmt ( natürlich nicht abgestimmt!). Gerüstfüße hochgeschraubt, das Gerüst steht nicht mehr wie vorher etc. pp. Wie geht Ihr damit um? Wer muss hierfür “gerade stehen“? Wie klärt Ihr die Angelgeheit organisatorisch und kostentechnisch? Auch wenn es hier rechtlich eventuell offensichtlich ist, wie ist dennoch die Rechtsgrundlage? Gruß
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